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Augenvorsorgeuntersuchung:

Die Untersuchung kann Sehstörungen frühzeitig erkennen.
Diese Sehstörungen können den dauerhaften Sehverlust eines Auges verursachen,
wenn sie nicht in den ersten Lebensjahren entdeckt und behandelt werden.

  • Ab dem 6. Lebensmonat mit Indikation 
  • Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchung im 10.-14. Lebensmonat
  • Kann jederzeit in jedem Alter durchgeführt und wiederholt werden

 

Es ist ein ausgezeichnetes Screening-Verfahren, um frühzeitig eine Sehstörung zu erkennen und
eine notwendige, weiterführende Augenuntersuchung bei einem Augenfacharzt zu veranlassen.

 

Augenuntersuchungsgeraet 01

 

Seit 1. Jänner 2023 bin ich nur noch Kassenärztin für BVA-, KFA- und SVS- Patienten - für sie ändert sich nichts.

Die Kinder sind bei beiden Elternteilen mitversichert und sie können frei wählen, welche Versicherung sie nehmen.

Kinder haben noch keinen Selbstbehalt!

 

Patienten der ÖGK betreue ich gerne als Wahlärztin weiter, das heißt das Honorar für die Leistung ist direkt in der Ordination in bar oder mit  Bankomat zu begleichen.

Nach Einreichung bei der ÖGK erhalten sie bis zu 80% des Kassentarifs zurück.

Wenn sie eine Zusatzversicherung für ihr Kind haben, dann übernimmt diese den Differenzbetrag.

 

 

 

Grippe - Impfaktion ab jetzt und nach telefonischer Terminvereinbarung möglich !

Helfen Sie mit, lange Aufenthalte bei uns zu verkürzen und uns somit alle gesund zu halten:

  • Das Betreten der Ordination ist ausschließlich nur nach telefonischer Anmeldung gestattet.
  • Kommen Sie bitte pünktlich zu ihrem Termin (nicht zu früh und nicht zu spät), sodass ein Aufeinandertreffen von Patienten/innen in der Ordination vermieden werden kann. Nur wenn Sie hier konsequent mit uns zusammenarbeiten, ist dies auch möglich!
  • Derzeit können wieder mehr als eine gesunde Begleitperson mit dem Kind mitkommen. Corona positive Personen dürfen nur in Ausnahmefällen und nach telefonischer Anmeldung die Ordination betreten.
  • Das Betreten der Ordination, ist nur mit FFP2 Schutzmaske (ohne Ausatemventil) zu betreten. Kinder zwischen dem 6. und 14. Geburtstag müssen einen Mund- Nasenschutz tragen, Jugendliche ab dem 14. Geburtstag eine FFP2 Schutzmaske (ohne Ausatemventil).
  • Nach Betreten der Ordination, sollen Sie am Patienten WC ihre Hände 30 Sekunden mit Seife gründlich waschen, danach sagt ihnen die Ordinationsassistentin in welchen Ordinationsraum sie direkt durchgehen dürfen.
  • E-Card wird wieder benötigt.

 

Bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion: Kommen Sie nicht in die Ordination, sondern wählen Sie 1450.

 

Bei allgemeinen Fragen Hotline: 0800-555-621

 

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html

https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/

 

 

FSME - Impfaktion 1. Februar 2023 bis 31. August 2023 !

 

 

Ordinationszeiten: Mo, Di 8.30 - 14.00, Mi 13.00 - 17.00, Fr 8.30 - 13.30

Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

BVA, KFA, SVS und Wahlarzt oder Privatarzt nach telefonischer Terminvereinbarung.

Tel.: 02572/20800

Wahlarzt für Allgemeinmedizin, nach telefonischer Terminvereinbarung

 

2130 Mistelbach, Josef Dunkl-Straße 29/Tür 4