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Augenvorsorgeuntersuchung:

Die Untersuchung kann Sehstörungen frühzeitig erkennen.
Diese Sehstörungen können den dauerhaften Sehverlust eines Auges verursachen,
wenn sie nicht in den ersten Lebensjahren entdeckt und behandelt werden.

  • Ab dem 6. Lebensmonat mit Indikation 
  • Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchung im 10.-14. Lebensmonat
  • Kann jederzeit in jedem Alter durchgeführt und wiederholt werden

 

Es ist ein ausgezeichnetes Screening-Verfahren, um frühzeitig eine Sehstörung zu erkennen und
eine notwendige, weiterführende Augenuntersuchung bei einem Augenfacharzt zu veranlassen.

 

Augenuntersuchungsgeraet 01

 

Seit 1. Jänner 2023 bin ich nur noch Kassenärztin für BVA-, KFA- und SVS- Patienten - für sie ändert sich nichts.

Die Kinder sind bei beiden Elternteilen mitversichert und sie können frei wählen, welche Versicherung sie nehmen.

Kinder haben noch keinen Selbstbehalt!

 

Patienten der ÖGK betreue ich gerne als Wahlärztin weiter, das heißt das Honorar für die Leistung ist direkt in der Ordination in bar oder mit  Bankomat zu begleichen.

Nach Einreichung bei der ÖGK erhalten sie bis zu 80% des Kassentarifs zurück.

Wenn sie eine Zusatzversicherung für ihr Kind haben, dann übernimmt diese den Differenzbetrag.

 

 

 

FSME - Impfaktion 1. Februar 2024 bis 31. August 2024 !

 

 

Ordinationszeiten: Mo, Di 8.30 - 14.00, Mi 13.00 - 17.00, Fr 8.30 - 13.30

Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

BVA, KFA, SVS und Wahlarzt oder Privatarzt nach telefonischer Terminvereinbarung.

Tel.: 02572/20800

Wahlarzt für Allgemeinmedizin, nach telefonischer Terminvereinbarung

 

2130 Mistelbach, Josef Dunkl-Straße 29/Tür 4